Das Scheidungsverfahren

Ein „Scheidungskrieg“ dauert mehrere Monate, oft länger als ein Jahr.

Ein solcher „Scheidungskrieg“ ist teuer (Anwaltskosten - es sei denn, Ihnen steht unentgeltliche Rechtspflege zu), ist zeitaufwändig (Anwaltstermine, Anhörungen vor Gericht) und ist emotional sehr mühsam.

Soweit als möglich, sollte ein solcher Verfahrensablauf auf die Fälle beschränkt werden, in denen Gewalt und/oder offensichtliche Bösgläubigkeit im Spiel ist (z.B. wenn angemessene Unterhaltsbeiträge stur verweigert werden).

In allen anderen Fällen ist ein zügiges Verfahren durch Scheidung auf gemeinsames Begehren vorzuziehen und es sollten die Grundlagen für ein annehmbares Arrangement gefunden werden, damit eine Scheidungskonvention erstellt werden kann. Vor allem dann, wenn Kinder vorhanden sind, denn die leiden ganz besonders!

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