Die Scheidung auf einseitige Klage

Wenn sich die Ehegatten über die Scheidung als solche nicht einig sind und es deshalb kein gemeinsames Begehren gibt, so bleibt dem scheidungswilligen Ehegatten die Möglichkeit, eine einseitige Scheidungsklage gegen den anderen Gatten zu erheben.

Onlinescheidung.ch ermöglicht Ihnen die Scheidung nur, sofern beide Ehegatten der Scheidung zustimmen. Wenn Sie eine Scheidung auf einseitige Klage erlangen wollen, raten wir Ihnen, sich direkt an einen Anwalt zu wenden.

Eine einseitige Scheidungsklage ist in folgenden Fällen möglich:

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  • Mehr als 250 Seiten, von Rechtsanwälten erstellt und leicht verständlich, über alle Aspekte bezüglich Scheidung.
    + Direkter und unmittelbarer Zugriff auf Entscheidungen des Bundesgerichts.
  • Musterschreiben an die Steuerverwaltung, den Richter, die Anwälte.
  • Formulare, um Ihr Budget zu erstellen.
  • Zugriff auf den Fragebogen zur Erstellung Ihrer Scheidungskonvention und Ihres Scheidungsbegehrens.

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Online Scheidung

Dank unserem verlässlichen und benutzerfreundlichen Programm, ist die Vorbereitung seiner Scheidung auf gemeinsames Begehren noch nie so einfach und billig gewesen.

Sie füllen unseren Fragebogen kostenlos aus. Sie werden Schritt für Schritt mit zahlreichen Beihilfen durch den Fragebogen begleitet.

Sie bezahlen die CHF 760.-, und bekommen automatisch Ihre Scheidungskonvention, das Scheidungsbegehren, das dem Gericht vorzulegen ist, und eine detaillierte Vorgehensweise der notwendigen einzuleitenden Schritte.

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