Checkliste

Sie haben das Formular unter „Online Scheidung“ ausgefüllt und Ihre Scheidungskonvention und Ihr Gesuch für die Scheidung auf gemeinsamen Begehren ausgedruckt.

Was nun?

Hier Ihre Checkliste für das weitere Vorgehen:

Machen Sie Kopien 

  • 4 Kopien der Scheidungskonvention, mit Bostich und unterschrieben
  • 4 Kopien Ihrer Budgets vor der Scheidung und nach der Scheidung, datiert und unterschrieben.
  • Wenn Sie das Gericht über die Höhe des Kinderunterhaltes entscheiden lassen, dann müssen Sie handschriftlich unter das Budget nach der Scheidung „vorbehaltlich des Kinderunterhaltes und den entsprechenden Steuerfolgen“ hinzufügen. Dann folgt noch die Unterschrift beider Gatten. 
  • 4 Kopien des Scheidungsbegehrens, mit Bostich und unterschrieben (ohne die letzte Seite „Anlagenverzeichnis“)
  • 4 Kopien der Anhänge (die Dokumente sind auf der letzten Seite des Scheidungsbegehrens im „Anlagenverzeichnis“ angegeben). 
  • Sie sollten vorsichtshalber die Bestätigungen der beruflichen Vorsorgekasse hinzufügen (Musterbriefe unter „Erstellen Sie Ihr Dossier“). Das Gericht wird Sie vermutlich danach fragen, selbst wenn Sie sich gegen eine Teilung der beruflichen Vorsorge entschieden haben sollten.

Versand

Verschicken Sie per Einschreiben 2 Exemplare des Scheidungsbegehrens und 2 Exemplare des Anlagenverzeichnisses und der Anlagen (darunter die Scheidungskonvention und die Budgets) an das Gericht.

Die beiden übrigen Exemplare sind jeweils für die Ehegatten.

Bezahlen Sie die Gerichtsgebühren

Ein Klagebegehren wird erst behandelt, wenn die Gerichtsgebühren entrichtet wurden. Es handelt sich dabei um eine Gebühr, die vom Gericht erhoben wird, und die von Kanton zu Kanton variiert (mehr dazu…).

Sie werden von der Gerichtsschreiberei einige Tage nachdem Sie die Dokumente verschickt haben, eine Zahlungsaufforderung erhalten. Wenn Sie unentgeltliche Rechtspflege beantragt haben, dann antworten Sie dem Gericht, dass Sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege haben und schicken Ihnen den Entscheid, der Ihnen die unentgeltliche Rechtspflege gewährt.

Abwarten

Warten Sie die Einladung zur Anhörung vom Gericht ab (2 oder 3 Wochen).

Das Gericht setzt eine Anhörung an

Das Gericht hat eine Anhörung angesetzt und Sie erhalten die Einladung: gehen Sie hin! Falls einer der Ehegatten es wünscht, kann er verlangen einzeln anhört zu werden.

Nehmen Sie einige zusätzliche Dokumente mit, die verlangt werden könnten (Kopie des Mietvertrages, um Höhe der Miete zu zeigen, Kopie des Lohnausweises, Kopie der Steuererklärung).

Sehr wahrscheinlich wird Sie der Richter nicht nach weiteren Dokumenten fragen. Sie können Ihm aber bereits zusätzliche Dokumente vorlegen, die er haben möchte.

Nach der Anhörung

Warten Sie dann das Scheidungsurteil ab. Definitiv geschieden sind Sie 30 Tage nach Erhalt des Scheidungsurteils.

Innerhalb dieser 30 Tage können Sie Beschwerde gegen das Urteil eingeben, sofern Sie Ihre Meinung geändert haben, oder sofern Sie das Urteil mittels Beschwerde abgeändert haben möchten.

Die weiteren Schritte nach der Scheidung

Konsultieren Sie bitte unsere Seite für eine Liste mit den Folgeschritten nach der Scheidung.