Einleitung
Annähernd 90% aller Schweizer Ehescheidungen sind Scheidungen auf gemeinsames Begehren. Nur wenige Scheidungen erfolgen auf Klage.
Die Gründe dafür sind verschieden:
- Mit dem neuen Scheidungsrecht (vom 1.1.2000) spielt die Verschuldensfrage grundsätzlich keine Rolle mehr. Anders gesagt, ist es unwichtig, wer von beiden Ehegatten die Zwietracht verursacht hat.
- Die Berechnung und Verteilung der finanziellen Folgen hängt von objektiven Voraussetzungen ab und wurde so weit wie möglich formalisiert.
- Das Gleiche gilt für die Zuteilung der elterlichen Sorge und das Besuchsrecht. Alle Entscheidungen werden so getroffen, damit das Wohl des Kindes weitmöglichst gewahrt wird. Jenseits von ihren Meinungsverschiedenheiten und ihrem Streit wissen die Eltern am besten, was für ihre gemeinsamen Kinder nützlich und notwendig ist.
- Scheidungen auf Klage sind teuer, sie können Jahre dauern und in erster Linie leiden darunter die Kinder. Was für ein „Sieg“ ist es für den Ex-Gatten, der vielleicht in der Sache Recht bekommt, aber dessen Kind möglicherweise lebenslang darunter leidet?
- Die Scheidung auf gemeinsames Begehren vermeidet das „Waschen schmutziger Wäsche“. Erneute Schimpftiraden, die Verschlimmerung der gegenseitigen Abneigung und der Schuldgefühle bleiben einem erspart.
- Die Scheidung auf gemeinsames Begehren kann sofort ausgesprochen werden. Bei der einseitigen Scheidungsklage hingegen verlangt das Gesetz eine Trennung von 2 Jahren bevor die Scheidung vollzogen werden kann.
2005 wurden in der Schweiz mehr als 21'000 Scheidungen ausgesprochen (18,8% mehr als 2004). In den Städten erreicht die Scheidungsrate 50% (d.h. eine von zwei Ehen wird geschieden).
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