Unentgeltliche Rechtspflege

Wenn jemand die finanziellen Mittel für einen Anwalt und/oder die Gerichtsgebühren nicht aufbringen kann, kann er den Staat um unentgeltliche Rechtspflege ersuchen. Wird diese gewährt, trägt der Staat ganz oder teilweise die Kosten.

Die Genehmigungsbedingungen sind in der ganzen Schweiz einheitlich in den Artikeln 117 bis 123 ZPO (Schweizerische Zivilprozessordnung) geregelt.

Generell wird die unentgeltliche Rechtspflege dann gewährt, wenn die antragstellende Person „nicht über die erforderlichen Mittel verfügt”, um ein Verfahren und einen Anwalt zu bezahlen. Im Allgemeinen verfügt man dann über „keine ausreichenden Mittel”, wenn Einkommen und Vermögen weniger als 20% des Existenzminimums abdecken.

Für das Scheidungsverfahren, das Trennungsverfahren oder die Eheschutzmassnahmen ist die unentgeltliche Rechtspflege in Zivilsachen zu beantragen. Bei Gewalttätigkeiten oder wenn Sie zudem einen Strafantrag stellen, ist ausserdem die unentgeltliche Rechtspflege in Strafsachen zu beantragen.

Auch Ausländer können von der unentgeltlichen Rechtspflege profitieren. Das Antragsverfahren ist zügig zu gering sind. Die Bewilliguund gratis. Die Entscheidung kommt umgehend zustande, im Allgemeinen innerhalb von 30 Tagen. Im Falle offensichtlicher Dringlichkeit kann sie schneller getroffen werden.

Schliesslich wird die unentgeltliche Rechtspflege nicht gewährt, wenn die Erfolgsaussichten ganz offensichtlich ng kann aufgehoben oder zurückgezogen werden, wenn die gemachten Angaben nicht wahrheitsgemäss sind, oder wenn sich die finanzielle Lage des Gesuchsstellers erheblich verbessert.
Die unentgeltliche Rechtspflege wird nicht gewährt, wenn dem Gesuchsteller finanzielle Unterstützung seitens der Familie zugute kommt. In Sachen Scheidung, Trennung oder Eheschutzmassnahmen wird die unentgeltliche Rechtspflege oft unter der Bedingung zugesprochen, dass der Begünstigte eine Provisio „ad litem” verlangt.

Der Gesuchsteller kann einen Anwalt vorschlagen, der dann von Amtes wegen zu seiner Verteidigung benannt wird. Es steht der Behörde frei, diesen oder einen anderen Anwalt zu ernennen. Wenn ein Anwalt im Rahmen einer unentgeltlichen Rechtspflege ernannt wurde, kann er nur gewechselt werden, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, die einen Wechsel bedingen.

Appenzell Innerrhoden
http://www.ai.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/?dienst_id=453

Appenzell Ausserrhoden
http://www.ar.ch/gerichte/kantonsgericht/unentgeltliche-rechtspflege/

Aargau
Eine schriftliche Anfrage ist direkt an Bezirksgericht einzureichen :
http://www.ag.ch/bezirksgerichte/de/pub/index.php

Baselland
http://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/gerichte/formulare/up-form.pdf

Basel-Stadt
Eine schriftliche Anfrage ist direkt an Gerichtkreis einzureichen :

Zivilgericht Basel-Stadt
Postfach 964
4001 Basel
Tel. 061 267 81 81

Bern
Eine schriftliche Anfrage ist direkt an das Regionalgericht einzureichen :

Regionalgericht Berner Jura-Seeland
Amthaus Biel
Spitalstrasse 14
2501 Biel

Tel. : 032 344 57 20
Fax : 032 344 57 24

Aussenstelle Berner Jura
Rue du Château 9
2740 Moutier

Tel. : 032 494 56 44/46
Fax : 032 494 56 45

Regionalgericht Emmental-Oberaargau
Schloss Burgdorf
Schlossgässli 1
3400 Burgdorf

Tel. : 034 427 88 44
Fax : 034 427 88 49

Provisorische Aussenstellen:

Schloss Aarwangen
Jurastrasse 90
4912 Aarwangen

Tel. : 062 919 02 31
Fax : 062 919 02 30

Amthaus Langnau
Dorfstrasse 21
3550 Langnau

Tel. : 034 408 18 58
Fax : 034 408 18 59

Regionalgericht Bern-Mittelland
Amthaus Bern
Hodlerstrasse 7
3011 Bern

Tel. : 031 634 31 65
Fax : 031 634 32 00

Regionalgericht Berner Oberland
Verwaltungsgebäude Selve
Scheibenstrasse 11 B
3600 Thun

Tel. : 031 635 56 00
Fax : 031 635 56 77

Glarus
http://www.gl.ch/xml_1/internet/application/d43/f495.cfm

Luzern
http://www.gerichte.lu.ch/index/rechtsgebiete/prozesskosten/unentgeltliche_rechtspflege.htm

Nidwald
http://www.nw.ch/dl.php/de/20060719132245/Gesuch_um_unentgeltliche_Prozessfuehrung.pdf

Obwald
http://www.ow.ch/de/gerichtetop/formular-judikative/welcome.php?amt_id=&page=&pubid=3586&action=info

Schaffhausen
Eine schriftliche Anfrage ist direkt an Kantonsgericht einzureichen :

Kantonsgericht
Herrenacker 26
Postfach 568
8201 Schaffhausen
Tel. 052 632 74 32 / Fax : 052 632 78 29

http://www.sh.ch/Kantonsgericht.283.0.html

Schwyz
http://www.kgsz.ch/up.htm

Solothurn
http://www.so.ch/gerichte/richteramt-olten-goesgen/zivilabteilung/formulare.html

St.-Gallen
http://www.gerichte.sg.ch/g/formulare.html

Thurgau
http://www.djs.tg.ch/xml_23/internet/de/application/d2741/f8446.cfm

Uri
http://www.ur.ch/de/ger/lg/formulare-m886/

Wallis
Eine schriftliche Anfrage ist direkt an Kantonsgericht-Justizgebäude einzureichen :

Kantonsgericht-Justizgebäude
R. Mathieu Schiner 1 - Postfach
1905 Sitten 2 Nord
Tel. 027 606 53 00 / Fax : 027 606 53 01

http://www.vs.ch/Navig/navig.asp?MenuID=4971&Language=de&RefMenuID=0&RefServiceID=0

Zug
http://www.zug.ch/behoerden/zivil-und-strafrechtspflege/kantonsgericht/unentgeltliche-rechtspflege#unentgeltliche-rechtspflege

Zurich
http://www.svazurich.ch/pdf/Gesuch_Rechtspflege.pdf

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