Können Sie sich online scheiden lassen?
Scheidungonline.ch ermöglicht Ihnen bei Einverständnis zwischen den beiden Eheleuten, selbst Ihre einvernehmliche Scheidungskonvention, sowie das bei Gericht einzureichende Scheidungsbegehren aufzustellen. Auf diese Weise können Sie Ihre gesamte Scheidung selbst erstellen, indem Sie einen einfachen Fragebogen beantworten.
Sobald Sie alle Antworten im Fragebogen bestätigt haben, werden Sie automatisch Ihre Scheidungskonvention, das bei Gericht einzureichende Scheidungsbegehren, sowie eine Vorgehensanleitung erhalten.
Bestätigen Sie bitte hier, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, um Ihre Scheidung selbst durchzuführen. Wenn Sie die unten in kursiv aufgelisteten Voraussetzungen erfüllen, können Sie in wenigen Schritten Ihre Scheidung mittels der Hilfsmittel (Fragebogen) unserer Seite erstellen. Falls Sie eine der Voraussetzungen nicht erfüllen, so können wir Ihre Scheidungskonvention und Ihr Scheidungsbegehren leider nicht vorbereiten:
- Wohnsitz:
Mindestens einer der beiden Ehegatten ist in der Schweiz wohnhaft. Unabhängig Ihrer Nationalität.- Scheidungonline.ch bereitet Ihr Scheidungsbegehren und Ihre Scheidungskonvention auf Deutsch vor.
- Grundsatz der Scheidung:
Sie sind damit einverstanden, sich auf gütlichem Wege, per einvernehmlicher Scheidung zu trennen. - Die Güter:
Sie sind mit der Aufteilung Ihrer Güter einverstanden (wer behält das Auto, den Fernseher, etc.). - Die Familienwohnung:
Sie haben sich über die Zuteilung der Wohnstätte geeinigt (wer behält die Wohnung / das Haus). - Unterhaltsbeitrag für den Ehepartner:
Sie haben in beiderseitigem Einvernehmen entschieden, dass nach der Trennung kein Unterhaltsbeitrag eines Ehepartners für den anderen vorgesehen ist.
ODER
Sie haben die Zahlung und die Höhe eines Unterhaltsbeitrags für einen Ehepartner nach der Trennung vorgesehen. - Kinder:
Sie haben sich über die elterliche Sorge und die Obhut verständigt. Bezüglich der Unterhaltsbeiträge haben Sie sich bereits jetzt geeinigt, oder Sie werden den Richter um Festlegung der Höhe der Unterhaltsbeiträge für die Kinder bitten. - Zweite Säule / berufliche Vorsorge:
Sie haben sich darüber geeinigt, was getan werden muss (nichts / Aufteilung der zweiten Säulen / beruflichen Vorsorge / Entschädigung).